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eleganza models. allgemeine geschäfts und buchungsbedingungen (agb)
§1 Allgemeines

Allen Angeboten, Leistungen, Lieferungen und Rechtsgeschäften von eleganza models bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen und Vermittlung von Models, Visagisten, Stylisten und Fotografen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dokumentenechte Faxschreiben werden anerkannt. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs aber auch einzelner Vertragspunkte berührt nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.


§2 Buchungsgrundlagen

(1) eleganza models gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodels ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei eleganza models bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.

(2) unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Auftrages zustande. Mit der Unterschrift der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde auch seine Kenntnisnahme und sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen.

(3) Der Kunde schuldet eleganza models die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten Model- Honorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der MwSt. Jegliche Haftung von eleganza models aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch von eleganza models aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

(4) Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model, der Visagist und Stylist sich von der Agentur vertreten lassen, Direktbuchungen unter Umgehung von eleganza models sind unzulässig. 


§3 Buchungsmodalitäten

(1) OptionenOptionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch eleganza models eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.

(2) FestbuchungenFestbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

(3) WetterbuchungenWetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetter-buchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber eleganza models bis spätestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Model-Honorars zzgl. der MwSt. 


§4 Annullierung

(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist eleganza models unverzüglich mitzuteilen.

(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.

(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.

(4) Tages-, Halbtages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.

(5) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird eleganza models sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.


§5 Arbeitszeit

(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.

(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

(3) Überstunden werden mit 20% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

(4) Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet. Fahrt- bzw. Anreisekosten werden vom Kunden getragen.


§6 Model - Honorar

Das Model-Honorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. MwSt.

(1) ModetarifHierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

(2) SonderhonorarMiederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Halbtags- und StundenbuchungenDas Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.


§7 Reisekosten

(1) Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bis zu 2 Arbeitstage: Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als 1 Arbeitstag.

(2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen.Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.


§8 Zahlungskonditionen

Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen sowie alle übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.


§9 Reklamation, Haftung

(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend eleganza models zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.

(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model endsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist eleganza models das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.

(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie von eleganza models aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Für Hair-styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich, es sei denn dies wurde mit dem Kunden so vereinbart.


§10 Nutzungsrechte

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch eleganza models und erneuter Honorabsprachen mit dem Model. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.

(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.


§11 Schlussbestimmungen

(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, eleganza models, Model, Visagist, Stylist und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz von eleganza models.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit eleganza models vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model, den Visagist bzw. Stylist während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz von eleganza models.